Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht.
Ich berate mittelständische Betriebe sowie auch international tätige Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.
Ferner vertrete ich Arbeitnehmer und Selbständige sowie Geschäftsführer und Vorstände großer Gesellschaften.

Neben der beratenden Tätigkeit bin ich als Prozessvertreter vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig.
Hierbei profitieren meine Mandanten von meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und die langjährige Erfahrung als Prozessanwalt sowie meiner regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Beratung bei Vertragsabschlüssen (auch Geschäftsführerdienstverträge)
  • Befristete Verträge
  • Änderungsvereinbarungen
  • Elternzeit und Elternteilzeit
  • Störungen im bestehenden Arbeitsverhältnis (z. B. Mobbing, Abmahnungen)
  • Beratung in Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Kündigungsschutz mit Mutterschutzrecht und Schwerbehindertenschutz
  • Aufhebungsverträge
  • Zeugnisse

Kollektives Arbeitsrecht

  • Abwehr und Durchsetzung von betrieblichen Mitbestimmungsrechten
  • Arbeitszeitregelungen
  • Entlohnungssysteme
  • Interessenausgleich und Sozialplan 
  • Betriebsübergangsrecht (§ 613 a BGB)

Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Grundstückskaufverträge
  • Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und VerwalternVertragsgestaltung im Wohnungsmiet- und Gewerbemietrecht
  • Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Gerichtliche Vertretung im Wohnungsmiet- und Gewerbemietrecht

Arztrecht

  • Vereinbarungen bei Gründung, Übernahme oder Verkauf von Arztpraxen
  • Vertragsgestaltungen für Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis
  • Assistentenvertrag
  • Job-Sharing-Verträge
  • neue Kooperationsformen zwischen Ärzten

Arzthaftungsrecht

  • Abwehr immaterieller und materieller Ansprüche oder deren Geltendmachung
  • Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Pflege- und Haushaltskosten bei Behandlungsfehlern
  • Vertretung im Schlichtungsverfahren der Ärztekammern

Vertragsrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen
  • Interessenwahrnehmung bei Verbraucherverträgen
  • Entwurf und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Beratung und Vertretung bei Leasing- und Finanzierungsverträgen
  • Maklerrecht
  • Architektenrecht